Wie erfolgt die Notifizierung?
Folgende Daten sollten Sie bei der Notifizierung bereithalten, um sie in das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) einzupflegen:
- Kategorie des Kosmetikums und seinen Namen, durch den die spezifische Identifizierung möglich ist
- Name und Anschrift der verantwortlichen Person, bei der die Produktinformationsdatei (PID) des Kosmetikums zugänglich gemacht wird
- Herkunftsland im Fall des Imports
- Mitgliedsstaat, in dem das Produkt in den Verkehr gebracht wird
- Angaben einer Person, die im Bedarfsfall zu kontaktieren ist
- ggf. Nanomaterialen (mit IUPAC-Name und Expositionsbedingungen)
- Namen und CAS oder EG-Nummern der CMR-Stoffe
- Rahmenrezeptur / detaillierte Rezeptur
- Originaletikett und Foto der entsprechenden Verpackung
Ein Sonderfall sind Kosmetika mit Nanomaterialien: Hier besteht die Verpflichtung, sechs Monate vor Inverkehrbringen des Produktes zu notifizieren. Nur Kosmetika mit Nanomaterialien, die als Farbstoffe, UV-Filter oder als Konservierungsstoffe eingesetzt werden und bereits über die entsprechenden Anlagen der Kosmetik-VO zugelassen sind, müssen nicht in dieser erweiterten Form notifiziert werden. Ziel dieser Maßnahme der EU-Kommission ist es, ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu erreichen.