Kennzeichnung

Bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln ist eine Vielzahl von Regularien zu berücksichtigen.

Diapharm unterstützt bei der vollständigen und richtigen Kennzeichnung und hilft, Beanstandungen seitens der überwachenden Behörden zu vermeiden.

Kennzeichnung

Bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln ist eine Vielzahl von Regularien zu berücksichtigen.

Lebensmittelinformationsverordnung 

Kerndokument für die Pflichtkennzeichnung ist die „Lebensmittelinformationsverordnung“ (LMIV), Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, zur Information der Verbraucher über Lebensmittel. Weitere Verordnungen, Richtlinien und Gesetze definieren zusätzliche Details. Exemplarisch sei die „Fertigpackungsverordnung“ genannt, die auch für NEM gilt. 

 

Gesundheitsbezogene Angaben 

Die freiwillige Angabe von gesundheitsbezogenen Angaben (Werbetexten) zieht zusätzliche Pflichtangaben für Lebensmittel und damit auch für Nahrungsergänzungsmittel nach sich, die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung) ableiten. 

 

Spezifische Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel 

Für Nahrungsergänzungsmittel gelten noch einmal zusätzliche Anforderungen an die Kennzeichnung. Diese Produktgruppe ist nach der Richtlinie 2002/46/EWG definiert als „Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen“. 

Für Nahrungsergänzungsmittel legt die Richtlinie 2002/46/EWG zusätzliche Kennzeichnungselemente fest. So gehören unter anderem die Angabe einer Verzehrempfehlung (tägliche einzunehmende Menge) oder besondere Hinweise in Bezug auf Kinder oder im Hinblick auf eine abwechslungsreiche Ernährung zur Pflichtkennzeichnung für Nahrungsergänzungsmittel. 

 


 

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