Lebensmittelinformationsverordnung
Kerndokument für die Pflichtkennzeichnung ist die „Lebensmittelinformationsverordnung“ (LMIV), Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, zur Information der Verbraucher über Lebensmittel. Weitere Verordnungen, Richtlinien und Gesetze definieren zusätzliche Details. Exemplarisch sei die „Fertigpackungsverordnung“ genannt, die auch für NEM gilt.
Gesundheitsbezogene Angaben
Die freiwillige Angabe von gesundheitsbezogenen Angaben (Werbetexten) zieht zusätzliche Pflichtangaben für Lebensmittel und damit auch für Nahrungsergänzungsmittel nach sich, die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung) ableiten.
Spezifische Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel
Für Nahrungsergänzungsmittel gelten noch einmal zusätzliche Anforderungen an die Kennzeichnung. Diese Produktgruppe ist nach der Richtlinie 2002/46/EWG definiert als „Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen“.
Für Nahrungsergänzungsmittel legt die Richtlinie 2002/46/EWG zusätzliche Kennzeichnungselemente fest. So gehören unter anderem die Angabe einer Verzehrempfehlung (tägliche einzunehmende Menge) oder besondere Hinweise in Bezug auf Kinder oder im Hinblick auf eine abwechslungsreiche Ernährung zur Pflichtkennzeichnung für Nahrungsergänzungsmittel.