Klinische Prüfungen von Arzneimitteln
Dabei sind die Anforderungen an die Qualität eines wirkstoffhaltigen Prüfpräparats (Verum) oder wirkstofffreien Prüfpräparats (Placebo) entsprechend der Qualität eines Arzneimittels. Klinische Prüfungen unterliegen den Vorgaben der Good Clinical Practice (GCP) sowie Good Manufacturing Practice (GMP). Ein Qualitätsmanagementsystem gemäß GCP stellt sicher, dass sowohl ethische als auch rechtliche Vorgaben eingehalten werden und die Ergebnisse der klinischen Prüfung zuverlässig sind. Die GMP-konforme Produktion von Prüfpräparaten soll gewährleisten, dass die Sicherheit der Probanden nicht gefährdet wird und die Ergebnisse klinischer Studien nicht durch unzureichende Sicherheit, Qualität oder Wirksamkeit aufgrund unsachgemäßer Herstellung beeinträchtigt werden.
Diapharm unterstützt und berät pharmazeutische Unternehmen zur guten Herstellungspraxis (GMP) von Prüfpräparaten. Sachkundige Personen (Qualified Person; QP) von Diapharm kennen die Anforderungen nach Annex 16, EU 2017/1569 und der Leitlinie C(2017)8179 und übernehmen die Verantwortung als externe QP in Qualitätsmanagementsystemen der Klienten.
Alternativ können Klienten die bestehenden Strukturen von Diapharm nutzen und die Chargenzertifizierung kann innerhalb der Herstell- und Importerlaubnis von Diapharm erfolgen.
Das regulatorische Umfeld für die Durchführung von klinischen Prüfungen in der Europäischen Union (EU) hat sich seit Februar 2022 wesentlich verändert. Die am 31. Januar 2022 in Kraft getretene Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln, auch als Clinical Trials Regulation (CTR) bezeichnet, führte zu einer Harmonisierung und einer Standardisierung der Einreichungs-, Bewertungs- und Überwachungsprozesse. Hierfür wurde ein Clinical Trials Information System (CTIS) eingerichtet, das den Sponsoren klinischer Prüfungen, den Überwachungsbehörden aller EU-Mitgliedsstaaten sowie auch der Öffentlichkeit gleichermaßen als zentrale Informationsquelle dient. Noch bevor eine klinische Prüfung durchgeführt wird, sind während der Beantragung bereits relevante Informationen und Dokumente durch den Sponsor über das CTIS bereitzustellen. Auf diese Weise entwickelt sich über die Lebenszeit einer klinischen Prüfung ein Sammelort diverser Informationen. Da das CTIS auch einen öffentlich zugänglichen Bereich vorsieht, wird die Transparenz über laufende sowie bereits abgeschlossene klinische Prüfungen und die klinische Forschung im Allgemeinen erhöht, was zu einer Verbesserung der Patientensicherheit beitragen kann.
Ein gut durchdachtes Studiendesign ist der wesentliche Baustein für den Erfolg einer klinischen Studie. Das Studienprotokoll, auch Clinical Trial Study Protocol, beschreibt detailliert die Ziele der klinischen Prüfung, die Organisation und den Aufbau, die zu untersuchenden Hypothesen, die Methodik sowie die geplante Datenanalyse. Es definiert die Einschluss- und Ausschlusskriterien für Probanden und legt fest, wie die Daten erhoben und statistisch ausgewertet werden. Ein sorgfältig erstelltes Studienprotokoll stellt sicher, dass die klinische Prüfung wissenschaftlich fundiert ist und die Ergebnisse zuverlässig und reproduzierbar sind.
Die in klinischen Prüfungen eingesetzten Therapeutika werden als Prüfpräparate, beziehungsweise Investigational Medicinal Products (IMP), bezeichnet. Prüfpräparate dienen der Erforschung der Wirksamkeit, Sicherheit und Unbedenklichkeit und werden bei Probanden im Rahmen einer klinischen Prüfung angewendet. Besondere Aufmerksamkeit wird dem wissenschaftlichen Vergleich eines Verums mit einem Placebo und/oder anderen etablierten Behandlungsstrategien gewidmet. Randomisierte und kontrollierte klinische Prüfungen (Randomized Controlled Trials (RCT)) gelten als Goldstandard der klinischen Forschung.
Das Investigational Medicinal Product Dossier (IMPD) ist ein umfassendes regulatorisches Dokument, das alle notwendigen Informationen über das Prüfpräparat enthält. Dazu gehören Angaben zur chemischen und pharmazeutischen Qualität, präklinische und klinische Studienergebnisse sowie Details zur Herstellung und Qualitätskontrolle des Prüfpräparats. Das IMPD ist der zentrale Bestandteil der Antragsunterlagen für eine klinische Prüfung. Das IMPD muss vor Beginn der klinischen Prüfung von den zuständigen Behörden bewertet und genehmigt werden. Es spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Patientensicherheit.
Ein effektives Qualitätsmanagement trägt wesentlich zum Erfolg klinischer Prüfungen bei. Es umfasst die Implementierung von qualitätsbezogenen Prozessen und Verfahren, die sicherstellen, dass alle Aspekte der klinischen Prüfung den anzuwendenden regulatorischen Anforderungen entsprechen. Eine gründliche Risikobewertung hilft dabei, potenzielle Probleme frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Beides trägt dazu bei, die Integrität der klinischen Prüfung zu wahren und die Sicherheit der Probanden zu gewährleisten.
Die Herstellung von Prüfpräparaten folgt grundsätzlich den gleichen Qualitätsstandards wie sie bei der Herstellung von zugelassenen Fertigarzneimitteln üblich sind. Auch bei Prüfpräparaten muss der Herstellungsprozess sicherstellen, dass eine gleichbleibende pharmazeutische Qualität eingehalten wird. Damit entsprechen Prüfpräparate den höchsten Qualitätsstandards, wie sie im EU-GMP-Leitfaden definiert werden. Nur so lässt sich gewährleisten, dass die Anwendung der Prüfpräparate während der klinischen Prüfung hinreichend sicher für die Prüfungsteilnehmer ist und valide Daten über die Wirksamkeit, die Sicherheit und die Unbedenklichkeit erhalten werden.
Die Sachkundige Person (Qualified Person, QP) überprüft, ob alle regulatorischen Anforderungen eingehalten wurden und QP kontrolliert, ob die Herstellung und Prüfung einer jeden hergestellten Charge eines Prüfpräparats in Übereinstimmung vorher definierter Akzeptanzkriterien erfolgten. Jede Charge eines Prüfpräparats wird abschließend von der QP zertifiziert. Damit wird bestätigt, dass die Charge gemäß den geltenden Anforderungen an GMP und in Übereinstimmung mit dem gültigen IMPD hergestellt wurde. Nur mit dieser Bestätigung darf eine Charge eines hergestellten Prüfpräparats im Rahmen einer klinischen Prüfung innerhalb der EU zur Anwendung kommen.