Scientific Information

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) unterscheidet klar zwischen Werbung für Fachkreise und Werbung für Laien. Inverkehrbringer sind dazu verpflichtet, die Kennzeichnung der Packmittel, die Fachinformation und Gebrauchsanweisung sowie das Werbematerial in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und dem Arzneimitteldossier zu halten.

Gesundheitsmittel richtig zu vermarkten, stellt Pharmaunternehmen vor große Herausforderungen – mit uns werden sie beherrschbar.

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Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) unterscheidet klar zwischen Werbung für Fachkreise und Werbung für Laien. Inverkehrbringer sind dazu verpflichtet, die Kennzeichnung der Packmittel, die Fachinformation und Gebrauchsanweisung sowie das Werbematerial in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und dem Arzneimitteldossier zu halten.

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Diapharm berät Klienten bei der Umsetzung von Werbekonzepten, bei der Entwicklung von Faltschachteldesigns und führt HWG-Schulungen durch.

Scientific Information beinhaltet auch die Annahme, Beantwortung und Bearbeitung von (medizinischen) Anfragen zu Arzneimitteln. Diapharm kann den vollständigen Prozess oder auch Teilbereiche von Medical Information übernehmen, sodass Anfragen von Endverbrauchern, Fachkreisen oder auch Vertragspartnern beantwortet werden. 

 

Diapharm übernimmt Verantwortung

in der Rolle des Informationsbeauftragten gemäß § 74a AMG ist in Deutschland, gemäß § 56 des Österreichischen Arzneimittelgesetzes sowie die werbeverantwortliche Person nach Artikel 25 der Arzneimittel-Werbeverordnung in der Schweiz.

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