Health Claims

Die Angabe eines „Health Claims“, also einer gesundheitsbezogenen Werbeaussage für ein Lebensmittel, ist nicht frei wählbar, sondern unterliegt klaren Vorgaben.

Eine Werbeaussage im Bereich der Lebensmittel darf Verbraucher nicht irreführen, sie muss wissenschaftlich begründet sein, und darf keine Behandlung oder Heilung von Krankheiten suggerieren. 

Gesundheitsbezogene Aussagen sind das, was ein Produkt auf dem Markt wettbewerbsfähig macht. Diapharm kennt die regulatorischen Vorgaben und weiß diese richtig anzuwenden. 

Health Claims

Die Angabe eines „Health Claims“, also einer gesundheitsbezogenen Werbeaussage für ein Lebensmittel, ist nicht frei wählbar, sondern unterliegt klaren Vorgaben.

Eine Werbeaussage im Bereich der Lebensmittel darf Verbraucher nicht irreführen, sie muss wissenschaftlich begründet sein, und darf keine Behandlung oder Heilung von Krankheiten suggerieren. 

Health-Claims-Verordnung

Bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen steht vor allem die sogenannte „Health-Claims-Verordnung“ (EG) Nr. 1924/2006 im Mittelpunkt: Health Claims, also gesundheitsbezogene Angaben, müssen im Einklang mit dieser Verordnung stehen. Es dürfen nur Health Claims verwendet werden, die dort explizit zugelassen wurden. Zugelassene Health Claims ermöglichen es, Nahrungsergänzungsmittel sicher im Health-Care-Bereich zu positionieren. Für viele Inhaltsstoffe und die darauf bezogenen Health Claims hat die Europäische Kommission mit der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 eine Positivliste veröffentlicht. Zudem gibt es die Möglichkeit, einzeln beantragte Claims für Botanicals zu nutzen. Nach einem EuGH-Urteil ist dafür jedoch immer eine Rationale als wissenschaftlicher Plausibilitätsbeleg erforderlich.

 

Freiwillige Angaben mit Gesundheitsbezug

Eine freiwillige Angabe von gesundheitsbezogenen Werbetexten auf der Packung von Lebensmitteln zieht wiederum bestimmte Pflichtangaben nach sich, die sich ebenfalls aus der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ableiten. Die Health-Claims-Verordnung besagt unter anderem, dass Lebensmittelunternehmer, die diese Art werbliche Texte auf ihren Verpackungen verwenden möchten, zum Beispiel auf die Wichtigkeit einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung hinweisen müssen.

Diapharm unterstützt Hersteller von Lebensmitteln und insbesondere von Nahrungsergänzungsmitteln darin, die Kennzeichnungspflichten zu erfüllen, die Kennzeichnungsmöglichkeiten optimal zu nutzen und das Beanstandungsrisiko niedrig zu halten.

 


 

Herr Dr. Middeler

Leistungsbereiche

Alle Themen zum Bereich Nahrungsergänzungsmittel

Abgrenzungsfragen

Portfoliostrategie

Verkehrsfähigkeit

Kennzeichnung

Health Claims