Nahrungsergänzungsmittel

Update: Health Claims für Botanicals und geplante Höchstmengen in Nahrungsergänzungsmitteln

Am 30. April 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-386/23 („Novel Nutriology“) zur weiteren Verwendbarkeit gesundheitsbezogener Angaben für pflanzliche Stoffe (Botanicals) im Rahmen der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entschieden.
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Botanicals auf dem Prüfstand

Die Rechtssache C-386/23, bekannt als Novel Nutriology, befasst sich mit der rechtlichen Frage, ob allgemeine gesundheitsbezogene Angaben für Botanicals (pflanzliche Stoffe) im Einklang mit der Health Claims Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 stehen. Es steht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus, inwiefern eine weitere Nutzung der „On-hold-Claims“ auch zukünftig noch möglich ist. Nachdem nun seit Oktober 2024 die Schlussanträge des Generalstaatsanwalts zur Rechtssache Novel Nutriology vorliegen und von Juristen als grundsätzlich positiv in Bezug auf eine weiterhin mögliche Nutzung bewertet wurden, wird nun das EuGH-Urteil erwartet.
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