Traditionelle pflanzliche Arzneimittel im Umfeld von Produkten mit Gesundheitsbezug

Dr. Heinz Dittrich, et al.
Pharmind 9/2015, S. 1310-1318
Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel, die Bestandteile pflanzlichen Ursprungs enthalten, weisen häufig in ihrer Aufmachung große Ähnlichkeiten auf. Die Produktaussagen sind in der Verbraucherwahrnehmung oft nicht unterscheidbar. Pflanzliche Arzneimittel einschließlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel müssen in der EU hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit den einschlägigen europäischen arzneimittelrechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Vorgehensweise zur Bewertung gesundheitsbezogener Aussagen für pflanzliche Stoffe in Lebensmitteln ist hingegen derzeit auf EU-Ebene in Diskussion.

Aus Sicht der Hersteller pflanzlicher Arzneimittel ist es erforderlich, dass die eingereichten Health Claims nun auch für pflanzliche Stoffe bewertet werden. Dabei sind die grundsätzlichen Anforderungen der Health-Claims-Verordnung an den wissenschaftlichen Beleg gesundheitsbezogener Aussagen auch für pflanzliche Bestandteile angemessen. Dadurch ist gewährleistet, dass der Verbraucher nur Produkte mit wissenschaftlich geprüften Wirkaussagen erhält. So hat er die Wahl zwischen unterscheidbaren Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, die er entsprechend ihrem jeweiligen Verwendungszweck nutzen kann. Die klare Grenze zwischen den Produktgruppen ist im Sinne des Verbraucherschutzes und der Patientensicherheit beizubehalten.

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