Europäisches Parlament stimmt Verordnung zum Diätrecht zu

12.06.2013 | Axel Turowski
Turowski

Axel Turowski
Associate Director Regulatory Affairs

Am 11. Juni hat nun auch das Europäische Parlament der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung“ zugestimmt. Die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt wird innerhalb der nächsten vier Wochen erwartet. Diese auch als „Basisakt“ bezeichnete Verordnung wird dann zwanzig Tage nach Veröffentlichung in Kraft treten. Die Übergangsfrist für nicht verordnungskonforme Produkte beträgt drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung mit anschließendem offenen Abverkauf bis zum Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums der Produkte. Die neue Verordnung bedeutet in der Praxis die Abschaffung des Diätrechts bzw. der diätetischen Lebensmittel in der EU.

Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen habe ich bereits im Februar in einem Blogbeitrag zusammengestellt (s. Link unten).

Nach der neuen Verordnung sollen nunmehr auch die Bilanzierten Diäten in der nun neuen Gruppe „Speziallebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ geregelt werden. Die Rechtsvorschriften der bislang noch in der FSMP-Richtlinie sowie in der Diätverordnung geregelten Gruppe sollen unverändert übernommen werden. Hierzu gehört auch die Kategorie der in Deutschland und Österreich in der Praxis bedeutsam Gruppe der Ergänzenden Bilanzierten Diät (EbD). Diese Produkte wird es somit auch in Zukunft weiterhin geben können. Allerdings muss beachtet werden, dass sich die Bedingungen für EbD weiterhin verschärfen werden. Durch Artikel 2a der neuen Verordnung wird die Kommission ermächtigt, im Einzelfall zu entscheiden, ob ein bestimmtes Produkt in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt (sogenannte Auslegungsentscheidung). Dieser Aspekt und die sich verschärfende Rechtsprechung zu den Anforderungen, die an den Nachweis der Wirksamkeit von EbD zu stellen sind, stellen eine Herausforderung für die Vermarktung dieser Produkte dar.

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