Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke: Welche Änderungen ergeben sich durch das neue Recht?

20.09.2018 | Bonn(DE)
BAH - Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller
Ab dem 22. Februar 2019 gilt eine neue Rechtslage für „Foods for Special Medical Purposes“ (FSMP), also für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke: die Delegierte VO (EU) 2016/128. Axel Turowski von Diapharm erläutert, welche Anforderungen die europäische Lebensmittelbehörde EFSA an das zugehörige FSMP-Dossier stellt und wie sich insbesondere Hersteller von Ergänzenden bilanzierten Diäten auf die neuen Regelungen vorbereiten können.

Der Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst des BAH (WiDi) hat mehrere namhafte Referenten eingeladen, am 20 September 2018 in Bonn die neue Situation für die ergänzenden bilanzierten Diäten zusammenzufassen. Axel Turowski von Diapharm widmet sich dabei dem EFSA-Dossier und erläutert sinnvolle Angaben für die spezifisch angepasste Nährstoffformulierung, zur Charakterisierung des Lebensmittels: Zusammensetzung, Qualitätsaspekte, Herstellung sowie zum Anwendungsgebiet und zur Zielgruppe.

Dr. Rose Schraitle vom BAH erläutert die europäischen Verordnungen und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Das Thema der Zewckbestimmung und die Rechtslage zum wissenschaftlichen Nachweis übernimmt Dr. Kirsten Plaßmann von der Kanzlei Kleiner Rechtsanwälte:

  • Europäische Regelungen für „Speziallebensmittel“: Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (Dr. Rose Schraitle, BAH)
  • Zweckbestimmung der Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke: wissenschaftlicher Nachweis; Werbemöglichkeiten (Dr. Kirsten Plaßmann, Kleiner Rechtsanwälte)
  • Inhaltliche und formale Anforderungen an die Erstellung eines EFSA-Dossiers für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke  (Axel Turowski, Diapharm)

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