
Corinna Herkenhoff
Consultant
Gemäß der Guidance note1) wird für alle zentralen Zulassungen automatisch am Tag des Brexit eine nationale UK Zulassung ausgestellt. Dieser Prozess wird „grandfathering“ genannt. Der Automatismus ist wichtig, damit keine formal nicht-zugelassenen Präparate in Verkehr gebracht werden - denn natürlich stellt das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Zulassung auch im nationalen Recht Großbritanniens eine Straftat dar (s. Human Medicines Regulation2)). Den Zulassungsinhabern soll eine Frist eingeräumt werden, binnen dieser sie gegen die Erteilung der nationalen Zulassung widersprechen können. Über den genauen Prozess wurden Zulassungsinhaber bereits schriftlich informiert.
Interessant sind die neuen Zulassungsverfahren, die es in UK geben soll, insbesondere um das zentrale Verfahren zu ersetzen. Kürzere Timelines als bei früheren rein nationalen Zulassungen spielen dabei eine wichtige Rolle: zum einen, um die britische Bevölkerung ohne große Verzögerung mit neuen Arzneimitteln zu versorgen, aber sicherlich auch, um die Attraktivität der nationalen Zulassungen zu sichern:
Der „rolling review“ stellt eine interessante neue Möglichkeit der Arzneimittelzulassung dar. Es bleibt abzuwarten, wie dieses Verfahren in der Praxis aussehen wird – und ob dieses innovative Instrument vielleicht sogar den Weg zurück in die Europäische Union findet.
Neben Details zu Zulassungsfragen gibt es auch Hinweise zu anderen Arzneimittelbezogenen Fragestellungen, wie z.B. Orphan Drug Status und Marktexklusivität, sowie zu Medizinprodukten und klinischen Studien. Ein Blick in die Guidance note lohnt sich. Für alle weiteren Fragen sprechen Sie uns an!
2) http://www.legislation.gov.uk/uksi/2012/1916/pdfs/uksi_20121916_en.pdf