Kosmetische Mittel mit Gesundheitsbezug stellen ein relevantes Umsatz-Segment in der Apotheke. Hochwertige Hautpflege- und Hygieneprodukte entsprechen dem Lifestyle, so dass weiteres Umsatzwachstum voraussehbar ist. Auf Einladung der IGEPHA erläutern Dr. Elena Volodina und Julia Rösner-Kraus von Diapharm vor diesem Hintergrund, worauf Hersteller achten müssen, wenn sie kosmetische Mittel in den Verkehr bringen und bewerben wollen.
Auf dem Halbtages-Seminar in Wien erörtern die beiden Referentinnen von Diapharm folgende Themengebiete:
Kosmetikrecht:
- EU Kosmetik Verordnung
- EU-Kosmetik-Claims-Verordnung
- EU-Leitlinien
- Europäisches Recht im Praxisalltag
Abgrenzungsfragen:
- Kosmetische Mittel gegenüber anderen Produktkategorien abgrenzen
- Auslegungsentscheidungen der EU-Kommission
- Beauty Claims and Health Claims
- Borderline-Leitlinien 2.0
Korrekt in Verkehr gebracht:
- Richtig kennzeichnen
- CPNP-Notifizierung durchführen
- Produktinformationsdatei anlegen
Rechtssicher werben:
- Rechtliche Grenzen kennenlernen
- Was versteht der "Durchschnittsverbraucher"?
- "Frei von..."- und "ohne..."-Claims
Produktsicherheit:
- Wer ist wofür verantwortlich?
- Wie wird eine Sicherheitsbewertung durchgeführt?
- Was muss der Sicherheitsbericht enthalten?
- Wie geht man mit Daten aus Tierversuchen um?
Meldepflichten und Kontakt zur Behörde:
- Bewertung von Verbraucherbeschwerden
- Meldepflichten richtig wahrnehmen. Mit der Behörde kooperieren
Weitere Informationen und Anmeldung:
http://igepha.at/events/igepha-fortbildungsveranstaltung-update-kosmetik/