Zukunftsmarkt Kosmetik – Drehbuch für das erfolgreiche Produkt

23.11.2017 | Wien(AT)
IGEPHA
Kosmetische Mittel mit Gesundheitsbezug stellen ein relevantes Umsatz-Segment in der Apotheke. Hochwertige Hautpflege- und Hygieneprodukte entsprechen dem Lifestyle, so dass weiteres Umsatzwachstum voraussehbar ist. Auf Einladung der IGEPHA erläutern Dr. Elena Volodina und Julia Rösner-Kraus von Diapharm vor diesem Hintergrund, worauf Hersteller achten müssen, wenn sie kosmetische Mittel in den Verkehr bringen und bewerben wollen.

Auf dem Halbtages-Seminar in Wien erörtern die beiden Referentinnen von Diapharm folgende Themengebiete:

Kosmetikrecht:

  • EU Kosmetik Verordnung
  • EU-Kosmetik-Claims-Verordnung
  • EU-Leitlinien
  • Europäisches Recht im Praxisalltag

Abgrenzungsfragen:

  • Kosmetische Mittel gegenüber anderen Produktkategorien abgrenzen
  • Auslegungsentscheidungen der EU-Kommission 
  • Beauty Claims and Health Claims
  • Borderline-Leitlinien 2.0

Korrekt in Verkehr gebracht:

  • Richtig kennzeichnen
  • CPNP-Notifizierung durchführen
  • Produktinformationsdatei anlegen

Rechtssicher werben:

  • Rechtliche Grenzen kennenlernen
  • Was versteht der "Durchschnittsverbraucher"?
  • "Frei von..."- und "ohne..."-Claims

Produktsicherheit:

  • Wer ist wofür verantwortlich?
  • Wie wird eine Sicherheitsbewertung durchgeführt?
  • Was muss der Sicherheitsbericht enthalten?
  • Wie geht man mit Daten aus Tierversuchen um?

Meldepflichten und Kontakt zur Behörde:

  • Bewertung von Verbraucherbeschwerden
  • Meldepflichten richtig wahrnehmen. Mit der Behörde kooperieren

Weitere Informationen und Anmeldung:

http://igepha.at/events/igepha-fortbildungsveranstaltung-update-kosmetik/

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