QP-Services: Sachkundige Person
Sie benötigen zur Erfüllung Ihrer Pflichten als pharmazeutischer Unternehmer eine sachkundige Person (Qualified Person)? Sie wollen oder können aber keine zusätzlichen Mitarbeiter binden? Eine Qualified Person von Diapharm steht Ihnen in solchen Fällen mit Rat und Verantwortung zur Seite. Genau dann, wenn Sie sie benötigen, kurzfristig oder auf Dauer.
Einsatzbereiche für den QP-Service:
- dauerhafte Übernahme der Verantwortung als sachkundige Person
- zeitweilige Unterstützung, z.B. zur Überbrückung von Personalwechseln
- Benennung einer zusätzlichen QP als Krankheits- und Urlaubsvertretung
- Kapazitätsausweitung, z.B. sachkundige Person für Spezialbereiche
Der QP-Service von Diapharm stellt pharmazeutischen Unternehmern eine äußerst erfahrene sachkundige Person gemäß § 15 AMG (Qualified Person gemäß Direktive 2001/83/EG) auf Tages- oder Wochenbasis zur Verfügung – natürlich auch für Spezialbereiche wie Sterilfertigung und Arzneimittel für neuartige Therapien.











